Zum Inhalt springen

Seelsorgebereich:Wahl der Kirchenverwaltungen

Kirchenverwaltungswahl 2024
Datum:
Veröffentlicht: 20.11.24
Von:
Wochenzettel

Kandidaten der einzelnen Pfarreien

Es wurden Kandidat*innen gefunden und geprüft. Vergelt`s Gott allen, die sich zur Wahl stellen und bereit sind, ein Ehrenamt für 6 Jahre zu übernehmen.

Die Listen mit den Kandidat*innen hängen bis 16.11.24 in den Kirchen und Schaukästen aus bzw. können Sie im Anhang einsehen.

Die Wahl ist am 24. November, teilweise kann auch schon am Samstag Abend vor und nach der Vorabendmesse gewählt werden.

Wahllokale und Zeiten

Für Maria Hilf: am Samstag von 16:30 bis 19:30 Uhr im Foyer des Pfarrheims und am Sonntag von 10:00 bis 12:30 Uhr in der Taufkapelle in St. Wolfgang.

Für St. Anna: am Sonntag von 8:30 bis 11:30 Uhr in der Werktagskirche.

Für St. Gangolf: am Samstag im Pfarrbüro St. Otto (Siechenstraße 72, gegenüber der Kirche) von 17:30 bis 19:30 Uhr und am Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr am Rande des Weihnachtsbasars im Clubzimmer des Pfarrheims.

Für St. Heinrich: am Samstag von 17.30 bis 19.30 Uhr und am Sonntag von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Seitenkapelle der Heinrichskirche.

Für St. Kunigund: am Samstag von 17.00 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 10:00 bis 13:00 Uhr im Pfarrbüro St. Kunigund.

Für St. Otto: am Samstag von 17:30 bis 19:30 Uhr und am Sonntag von 8:00 bis 12:00 Uhr im Pfarrbüro.

Die Orte und Zeiten der Wahl hängen ebenfalls in den Kirchen oder in Schaukästen aus.

Kandidatenanzahl

In fast allen Pfarreien können höchstens 6 Personen gewählt werden, in St. Gangolf aufgrund der geringen Katholikenzahl nur höchstens 4 Personen.

Briefwahl

Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Briefwahlunterlagen bitte für alle Pfarreien

bis spätestens 20.11.2024 beantragen. Die Briefwahlunterlagen können dann zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den Pfarrämtern abgeholt werden oder auf Wunsch auch per Post zugesandt werden. Abgabeschluss für die Briefwahl ist am 24.11.24 spätestens, wenn das Wahllokal schließt. Bei Schließung der Wahllokale werden an allen Pfarrämtern die Briefkästen geleert. Später abgegebene Briefwahlen verlieren ihre Gültigkeit.