Datum:
Veröffentlicht: 3.9.21
Von:
Alexander Deller
Ab sofort besteht bei einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen am Platz keine Maskenpflicht mehr – auch nicht beim Beten und Singen. Beim Betreten, Verlassen und sonstigen Bewegungen innerhalb der Kirche genügt ab sofort eine Medizinische Maske.