Allerseelen
Gedenktag 2. November
Der Allerseelentag am 2. November geht auf den heiligen Abt Odilo von Cluny zurück; er hat diesen Gedenktag in allen von Cluny abhängigen Klöstern eingeführt. Das Dekret Odilos vom Jahr 998 ist noch erhalten. Bald wurde der Allerseelentag auch außerhalb der Klöster gefeiert.
Seit jeher gedachte der Mensch der Toten, seit dem 2. Jahrhundert sind christliche Gebete für Tote bekannt. Gebete und Fürbitten sowie die Feier der Eucharistiefeier für die Verstorbenen sollen in der katholischen Kirche dazu helfen, dass die Toten die Vollendung in Gott finden. Die Gräber auf den Friedhöfen werden von den Angehörigen geschmückt, bei Katholiken wird das "Seelenlicht" entzündet; es ist das Symbol des "Ewigen Lichtes", das den Verstorbenen leuchtet. In feierlicher Prozession, dem "Gräberumgang" , schreitet der Priester durch die Reihen der festlich geschmückten Gräber und erteilt den Segen.
Im 7. Jahrhundert ordnete Isidor von Sevilla seinen Mönchen an, am Tage nach dem Pfingstfest für die Toten Eucharistie zu feiern, andere Klöster nahmen diesen Brauch auf. 998 legte Odilo von Cluny die Allerseelenfeier für den 2. November fest, die Mönche von Cluny verbreiteten das Fest im 11. Jahrhundert, in Rom wurde es erstmals 1311 gefeiert. Papst Benedikt XIV. erlaubte 1748 drei Messfeiern zu diesem Tag, Papst Benedikt XV. weitete dieses Privileg im Jahr 1915 für die gesamte katholische Kirche aus. Das 2. Vatikanische Konzil ordnete einen mehr von der Auferstehungsbotschaft von Ostern geprägten Ductus an.
Die Zeit vom 30. Oktober bis 8. November gilt als Seelenwoche. Früher glaubte man, dass in diesen Tagen die armen Seelen anwesend seien.
In den Orthodoxen Kirchen wird noch immer der Zusammenhang mit dem Pfingstfest bewahrt, aller Seelen wird am Samstag vor dem Fest gedacht, früher auch am 3. Februar, während der Fastenzeit. Die evangelische Kirche gedenkt der Verstorbenen am Totensonntag / Ewigkeitssonntag.
Die katholische Kirche gewährt demjenigen Gläubigen, der einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet, einen Ablass. Dieser Ablass kann nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden, und zwar in der Zeit vom 1. bis 8. November als vollkommener Ablass, an jedem anderen Tag des Jahres als Teilablass.
Ein vollkommener Ablass, der jedoch nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird denjenigen Gläubigen gewährt, die am Allerseelentag eine Kirche oder eine Kapelle mit frommer Gesinnung besuchen. Dieser Ablass kann - nach Verfügung des Ordinarius - auch am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen gewonnen werden. Dabei sind beim Kirchenbesuch das "Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo)" zu sprechen.
Bauernregeln:
"Um Allerseelen kalt und klar / macht auf Weihnacht alles starr."
"Der Allerseelentag / drei Tropfen Regen haben mag."