Die Kandidatenlisten hängen aus ...
Die Wahlen zum Pfarrgemeinderat finden am 20.März 2022 statt. Die Kandidatenlisten hängen bereits in den Schaukästen aus. Zu den Kandidaten wird es weitere Informationen in Form eines Sonderpfarrbriefes und als Vorstellungs-Stellwände in den Kirchen geben. Weitere Informationen zu den Wahllokalen und zur Stimmenabgabe finden Sie ab Ende Februar ebenfalls im Sonderpfarrbrief oder im Internet. Wahlberechtigt sind Katholik/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Wähler hat je nach Größe des Pfarrgemeinderates abzugebende Stimmen. Briefwahl ist möglich. Sie kann ab 17. Februar bis spätestens 13. März im Pfarrbüro Ihrer Wohnpfarrei zu den normalen Öffnungszeiten beantragt werden. Wahlberechtigt sind auch außerhalb der jeweiligen Pfarrgemeinde wohnhafte Katholiken, sofern sie aktiv am Gemeindeleben teilnehmen. Die Anträge können noch bis spätestens 20. Februar in den Pfarrbüros der Pfarrei gestellt werden, in der sie auch wählen wollen. Das Wahlrecht in der Wohnpfarrei erlischt damit.