Datum:
Veröffentlicht: 27.2.22
Von:
Alexander Deller
Die Wahlen zu den Pfarrgemeinderäten finden am 20. März statt. Die Kandidatenlisten hängen bereits in den Schaukästen aus. Zu den Kandidaten gibt es weitere Informationen in Form eines Sonderpfarrbriefes und als Vorstellungs-Stellwände in den Kirchen. Weitere Informationen zu den Wahllokalen und zur Stimmenabgabe finden Sie ebenfalls im Sonderpfarrbrief oder im Internet. Wahlberechtigt sind Katholik/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Wähler hat je nach Größe des Pfarrgemeinderates abzugebende Stimmen. Briefwahl ist möglich. Sie kann ab 21. Februar bis spätestens 13. März im Pfarrbüro Ihrer Wohnpfarrei zu den normalen Öffnungszeiten beantragt werden. Geben Sie dem neuen Pfarrgemeinderat Ihre Stimme!