Seelsorgebereich:Pfarrgemeinderatswahl (Antrag auf Briefwahl, Aufnahme ins Wählerverzeichnis einer anderen Pfarrei)

Am 1. März 2026 werden bayernweit neue Pfarrgemeinderäte gewählt. Dies ist neben der persönlichen Stimmabgabe auch per Briefwahl möglich. Bitte beantragen Sie die Briefwahl bis spätestens Donnerstag, 22. Februar 2026 im Verwaltungssitz oder in Ihrem Pfarrbüro.
Wenn Sie in einer unserer Pfarreien zur Pfarrgemeinderatswahl gehen möchten, Ihren Hauptwohnsitz aber in einer anderen Pfarrei haben, dann können Sie das aktive Wahlrecht in der gewünschten Pfarrei, in der sie aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, erhalten. Einen Antrag hierzu können Sie noch bis Sonntag, 1. Februar 2026 im Verwaltungssitz stellen. Das Wahlrecht in der Wohnpfarrei erlischt damit.
Über die Kandidierenden zur Pfarrgemeinderatswahl in den einzelnen Pfarreien informiert eine Sonderausgabe der bambOST, die ab Ende Januar in den Kirchen aufliegen wird.