Zum Inhalt springen

Um-Fair-Teilung zum Leben – gerechtes Einkommen für alle!

Datum:
Veröffentlicht: 10.3.13
Von:
kab

Aus dem Pfarrbrief zu Ostern 2013

Die KAB darf nicht schweigen, wenn es um soziale Gerechtigkeit in unserem Land geht. Das hat auch die KAB im Diözesanverband Bam­berg mit der Obertrubacher Erklärung bekräftigt.

Die KAB darf nicht schweigen, wenn es um soziale Gerechtigkeit in unserem Land geht. Das hat auch die KAB im Diözesanverband Bam­berg mit der Obertrubacher Erklärung bekräftigt. Der Schwerpunkt in diesem Jahr "Um-Fair-Teilung zum Leben – gerechtes Einkom­men für alle!" ist in allen Programmen der einzelnen KAB-Orts­ge­mein­schaften zu finden. Dieses wichtige Thema möchten wir auch im Pfarrbrief von St. Heinrich vorstellen:

Vom Niedriglohn zum gerechten Lohn. Deutschland ist zu einem Nied­rig­lohnland geworden. Mehr als fünf Millionen Menschen sind Geringverdiener. Über eine Million arbeiten gar für weniger als fünf Euro in der Stunde. Das heißt: Niedriglöhne bedeuten nicht nur Ar­mut während der Erwerbstätigkeit (nicht selten sogar im Voll­er­werb), sie legen auch den Grundstein für Armut im Alter.

Niedriglöhne sind Hungerlöhne!

Die jungen Arbeitnehmer trifft es besonders. Von den unter 25-Jähri­gen arbeiten fast die Hälfte für einen Niedriglohn. Und dabei trifft es nicht nur die Ungelernten. Weit mehr als die Hälfte haben eine abgeschlossene Berufsausbildung!

Die gerechte Entlohnung für die Arbeit eines Erwachsenen, der Ver­ant­wortung für eine Familie trägt, muss dafür ausreichen, eine Fami­lie zu gründen, angemessen zu unterhalten und ihr Fort­kom­men zu sichern. (Laborem Exercens 19,3)

Der Mindestlohn versteht sich als Zwischenetappe auf dem Weg zum gerechten Lohn! Erst der gerechte Lohn ermöglicht ein wür­diges Leben. (Auszug aus der Obertrubacher Erklärung)

Die KAB fordert

  • Gesetzlicher Mindestlohn von 9,70 Euro mit dynamischer Anpassung.
  • Grundsätzlich gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Lohnaufschlag von 10 Prozent für Leiharbeit.
  • Befristung des Leiharbeitseinsatzes bei der Entleihfirma.
  • Wiedereinführung des Verbots, Arbeitsvertrag und Arbeitseinsatz in der Leiharbeit zu koppeln (Synchronisationsverbot).

Die KAB hat Visionen und Forderungen für eine gerechte Zukunft der Gesellschaft, die wir gerne zur Diskussion stellen.