Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Wallokalen, Öffnungszeiten und die öffentlichen Bekanntmachungen zur Wahl der Pfarrgemeinderäte in den Pfarrgemeinden des Seelsorgebereichs Bamberger Osten.
Bekanntmachung der Pfarrgemeinderatswahlen

Wahllokal Maria Hilf / St. Wolfgang

Pfarrheim Maria Hilf, Wunderburg 2, 96050 Bamberg (nur am Samstag)
Öffnungszeiten: Samstag, 28.02.2026 von 17.00 bis 19.30 Uhr
Kirche St. Wolfgang (Taufkapelle), St.-Wolfgang-Platz, 96050 Bamberg (nur am Sonntag)
Öffnungszeiten: Sonntag, 01.03.2026 von 10.00 bis 13.00 Uhr
Zu wählen sind bis zu 10 Personen.
Eine Übersicht der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Wahllokal St. Anna

St. Anna – Werktagskirche, Eingang Guts-Muths-Straße, 96050 Bamberg
Öffnungszeiten:
Sonntag, 01.03.2026 von 10.30 bis 11.00 Uhr, von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 16.00 Uhr
Zu wählen sind bis zu 6 Personen.
Eine Übersicht der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Wahllokal St. Gangolf

Pfarrheim St. Gangolf, Gangolfsplatz 1a, 96050 Bamberg
Öffnungszeiten:
Sonntag, 01.03.2026 von 10.45 bis 15.30 Uhr
Zu wählen sind bis zu 8 Personen.
Eine Übersicht der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Wahllokal St. Heinrich

Pfarrheim St. Heinrich, Eckbertstraße 30 (Zugang über Kloster-Banz-Straße), 96052 Bamberg
Öffnungszeiten:
Samstag, 28.02.2026 von 17.00 bis 19.00 Uhr
Sonntag, 01.03.2026 von 10.30 bis 12.30 Uhr und von 17.30 bis 19.30 Uhr
Zu wählen sind bis zu 12 Personen.
Eine Übersicht der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Wahllokal St. Kunigund

Kunigundensaal, neben der Kirche
Öffnungszeiten:
Sonntag, 01.03.2026 von 10.00 bis 14.00 Uhr
Zu wählen sind bis zu 10 Personen.
Eine Übersicht der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Wahllokal St. Otto

Pfarramt St. Otto, Siechenstraße 72
Öffnungszeiten:
Samstag, 28.02.2026 von 17.00 bis 19.30 Uhr
Sonntag, 01.03.2026 von 9.00 bis 11.30 Uhr
Zu wählen sind bis zu 7 Personen.
Eine Übersicht der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.
Für die Pfarreien Maria Hilf / St. Wolfgang, St. Anna, St. Kunigund und St. Otto gilt:
In unserer Pfarrei wurde die erforderliche Zahl an Kandidierenden für die Pfarrgemeinderatswahl nicht erreicht. Deshalb wählen wir nach § 11 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen. Dies bedeutet, dass das weitere Wahlprozedere ganz regulär abläuft. Bei der Feststellung des Wahlergebnisses ist jedoch zu beachten, dass nur diejenigen Personen gewählt sind, die mindestens so viele Stimmen auf sich vereinigen können, wie 50 Prozent der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel plus eine Stimme betragen. Wer also nur oder weniger als 50 Prozent an Stimmen im Verhältnis zu den abgegebenen gültigen Stimmzetteln erhalten hat, ist nicht gewählt.
Für die Pfarreien St. Gangolf und St. Heinrich gilt:
Gewählt sind der Reihenfolge nach die Kandidatinnen und Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.