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Zusammensetzung der Pfarrgemeinderäte

Pfarrgemeinderatswahl 2026

Die Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte legt der Pfarrgemeinderat der ablaufenden Periode fest. In unserem Seelsorgebereich sind zu wählen:

  • Maria Hilf / St. Wolfgang: 12 Mitglieder
  • St. Anna: 6 Mitglieder
  • St. Gangolf: 8 Mitglieder
  • St. Heinrich: 12 Mitglieder
  • St. Kunigund: 10 Mitglieder
  • St. Otto: 7 Mitglieder

 

Zum Pfarrgemeinderat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:

  • die gewählten Mitglieder
  • ein Mitglied des Pastoralteams
  • weitere berufene Personen

Als beratende Mitglieder gehören dem Pfarrgemeinderat zudem an:

  • der Leitende Pfarrer
  • der kanonische Pfarrer bzw. Pfarradministrator der entsprechenden Pfarrei
  • ein von der Kirchenverwaltung bzw. je ein aus jeder Kirchenverwaltung beauftragtes Mitglied
  • weitere vom Pfarrgemeinderat berufene Personen.

Zu Fachthemen sind mit dem Thema betraute Personen aus dem Kreis der pastoralen Mitarbeitenden des Seelsorgebereiches mit beratender Stimme einzuladen. Mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Pfarrgemeinderates müssen unmittelbar und geheim gewählt sein.