Ein lieber Mensch ist gestorben
Der Tod gehört zum Leben. Und doch stehen wir hilflos davor, wenn ein lieber Mensch von uns geht. Das einzige, was wir jetzt noch für ihn oder sie tun können, einen würdevollen Abschied zu gestalten. Dabei können Ihnen die folgenden Hinweise behilflich sein.
Eintritt des Todes und Abschied
Sollte der Sterbefall in der Wohnung eingetreten sein, benachrichtigen Sie zuerst den Hausarzt. Der Hausarzt muss den Tod offiziell feststellen.
Der/die Verstorbene darf noch einige Zeit in der Wohnung oder im Abschiedsraum des Krankenhauses bleiben.
- Schaffen Sie eine ruhige und respektvolle Atmosphäre.
- Sorgen Sie für angenehmes und gedämpftes Licht, stellen Sie, falls vorhanden, ein Kreuz, eine Kerze, Familienfotos und Blumen auf den Nachttisch.
- Die Familie hat damit Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden.
- Angehörige können immer wieder bei der/dem Verstorbenen verweilen oder mit ihr/ihm allein sein.
- Sie können noch sagen, was Ihnen auf dem Herzen liegt, den Tod „wahrnehmen", begreifen, Gefühle im sicheren Raum zulassen, alleine oder gemeinsam bei ihr/ihm beten, Totenwache halten.
- Dies ist eine sehr wertvolle und unwiederbringliche Zeit und für die Angehörigen eine wichtige Hilfe in ihrer Trauerarbeit.
Das Sterbegebet ist ein erstes Abschiednehmen von einem nahe stehenden Menschen. Nach dem Sterben eines Menschen können Sie in einer kurzen Andacht ihm im Gebet in Gottes Hand legen. Dies kann entweder unmittelbar nach Eintritt des Todes geschehen oder nach der Versorgung (Ärztliche Untersuchung, Waschen, Ankleiden...) des Toten, wenn Angehörige bei ihm zusammen gekommen sind.
Sie können sich persönlich vom Verstorbenen im Gebet verabschieden; hierzu finden Sie im Gotteslob (Gebetbuch) bei der Nr. 28 ein kurzes Hausgebet für Verstorbene und einen anderen Vorschlag hier.
Die weiteren Schritte
Trauergespräch
Beim Trauergespräch wird mit dem Pfarrer bzw. dem Pastoralreferenten die Gestaltung des kirchlichen Begräbnisses vorbereitet. Die Angehörigen können ihre Trauer und Not aussprechen. Sie erzählen von der letzten Lebenszeit des/der Toten, von seinem/ihrem Lebensweg, was ihn/sie geprägt hat und was ihm/ihr wichtig war. Dieses Lebensbild leitet die Auswahl der Schrifttexte und das Predigtthema für die kirchlichen Trauerfeierlichkeiten.
Weiter werden im Trauergespräch alle Termine für die kirchlichen Feiern und alle organisatorischen Dinge besprochen.
Machen Sie im Pfarramt einen Termin für das Trauergespräch aus.
Gottesdienstliche Feiern
Kirchliches Begräbnis
Das kirchliche Begräbnis teilt sich auf in verschiedene Stationen: Feier in der Kirche, in der Aussegnungshalle und am Grab.
Eucharistiefeier/Requiem oder feierlicher Wortgottesdienst?
Die Feier des Wortes Gottes und der Eucharistie sind die Mitte unseres Glaubens. Im Wortgottesdienst besinnen wir uns auf die biblischen Grundlagen des Glaubens. In der Eucharistie gedenken wir Jesu Christi Tod und Auferstehung, in die Ihr/e Verstorbene/r mit hinein genommen ist. Welche Gottesdienstform gewählt wird, ist im Trauergespräch im Pfarramt zu klären.
Beerdigung
Mit einem Gebet in der Aussegnungshalle geleiten wir als Christen unsere Verstorbenen auf ihrem letzten Weg: Wir verabschieden die/den Verstorbene/n vor der Überführung ins Krematorium, bzw. wir geleiten unsere Toten zum Grab und beerdigen sie. Der Sarg wird mit einem Schriftwort ins Grab gesenkt. Dieses In-die-Erde-Betten ist bedeutsam, um die Wirklichkeit dieses Abschiedes bewusst wahrzunehmen, und es ist ein wichtiges Element für die Trauerarbeit. Alle Trauergäste nehmen Abschied, indem sie den Sarg mit Weihwasser besprengen und den Angehörigen ihre Anteilnahme aussprechen. Dieses Abschiednehmen kann auch mit persönlichen Zeichen oder Symbolen ausgedrückt werden (Blumen, Kinderzeichnungen...). Das Begräbnis einer Urne findet auf Wunsch der Angehörigen auch später im engsten Familienkreis statt.
Musikalische Gestaltung der gottesdienstlichen Feiern
Nach Wunsch und Absprache können Sie für die Gestaltung der Trauergottesdienstes die Mitgestaltung durch einen Organisten oder Solisten wünschen.